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16.07.2025

Jetzt Steuervorteil auf E-Dienstfahrzeuge sichern!


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Dienstwagenfahrer aufgepasst: Mit dem sogenannten Investitionsbooster der Bundesregierung, der rückwirkend ab dem 1. Juli 2025 gilt, profitieren Sie bei der Versteuerung Ihres vollelektrischen Dienstwagens. Liegt die unverbindliche Preisempfehlung (inkl. Sonderausstattung) Ihres E-Dienstfahrzeugs unter 100.000 € brutto, können Sie den vergünstigten Steuersatz von 0,25 % anwenden. Gut zu wissen: Die Preisgrenze für die 0,25-Prozent-Versteuerung lag bisher bei 75.000 € und wurde nun auf 100.000 € angehoben.

Das bedeutet für Sie: Weitere E-Modelle profitieren von dem Steuervorteil – neben dem Audi Q4 e-tron nun auch alle Audi Q6/SQ6 e-tron und Audi A6 e-tron Modelle!

Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, auf einen Audi e-tron als Dienstfahrzeug umzusteigen! Sie haben Fragen oder Interesse? Unser Audi Team ist gern für Sie da!

Telefon: 05371 807-7
E-Mail: info (at) autohaus-kuehl.de

Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Audi Team vom Autohaus Kühl in Gifhorn